„DER LIKEDEELER – GEDANKE“ & TÖRNAUSSCHREIBUNG
Seit 2003 gehen wir nun auf Törn. Seit einigen Jahren haben wir auch eine Flagge gefunden, die in gewisser Weise unsere Mentalität widerspiegelt, nicht zuletzt aber unseren Leitgedanken und den Namen „LIKEDEELER“ zusammenführt!
Vieles an unserer Organisation, als auch der Art und Weise wie wir auf Törn gehen, hat sich bewährt. Wir sind aber auch dankbar für jeden Hinweis, der dazu beiträgt, das Leben an Board, miteinander, untereinander und füreinander, so einfach wie möglich zu gestalten, damit kein Durcheinander entsteht und wir gemeinsam ein paar entspannte Segeltage verleben können. Das ist im Grunde auch schon der Leitgedanke der Likedeeler!
Wie gesagt, vieles hat sich bewährt, manches ist aber auch ein-, bzw. abgeschliffen, so dass es auch für uns, das Orga-Team/Störtebecker, an der Zeit ist, unsere gegenseitige Erwartungshaltung mal wieder abzustimmen und Euch kund zu tun.
Im Vordergrund steht für uns das Segelerlebnis, danach suchen wir die Reviere aus! Wir organisieren aber keinen Seemeilentörn. Es kann durchaus sein, dass wir mal früh ablegen und einen ganzen Tag segeln, um ein Ziel zu erreichen, aber das sollte nicht die ganze Woche so sein! Sofern wir mit mehreren Booten segeln, stimmen die Skipper/Co-Skipper das Ziel für den nächsten Hafen ab. Auch hier kann es vorkommen, dass wir mal nicht im gleichen Hafen liegen. Soweit möglich versuchen wir das aber zu vermeiden, da wir lieber mit allen gemeinsam am Abend in der Taverne oder an Bord hocken und Seemannsgarn spinnen.
Auch das stimmen Crew und Boote ab, denn weder das Orga-Team, noch die Skipper und Co-Skipper sind eine Reiseleitung! Wir geben gern den Rahmen vor, was jedoch darin für ein Bild entsteht, dazu tragen alle Likedeeler gleichermaßen bei, „GleichTeiler“ eben! Soll heißen, die Störtebecker kümmern sich gern um die Auswahl des Reviers, sucht nach geeigneten Routen und vor allen Dingen Häfen. Wir kümmern uns gern um die Boote und organisieren die An- und Abreise, soweit gewünscht. Wir stellen gern den Skipper und Co-Skipper und tragen damit die Verantwortung AUF SEE! Sobald wir jedoch im Hafen sind, teilen wir die Verantwortung gern mit allen anderen.
Damit dies entspannt gelingt, bedarf es einer Rollenverteilung, die nur an einer Stelle FIX ist, AUF SEE. Da hat einzig und allein der Skipper das sagen, er trägt die Verantwortung für die Seemannschaft! Aber auch der Skipper ist nur ein Mensch und ist für jedes Feedback nach dem Törn (d.h. nach dem Festmachen oder Ankern) dankbar.
Der „Anleger“ mit gemeinsamer Besprechung ist eine gute Sitte, die wir gern, bevor alle auseinanderlaufen, als Abschluss des Segeltages und als Vorbereitung für den Abend wiederaufleben lassen wollen. Das ist aus unserer Erfahrung ein guter Zeitpunkt die weiteren Aktivitäten zu besprechen, als da sind: Klar Schiff machen, Anmeldung beim Hafenmeister, gehen wir wann und wo Essen oder was wird gekocht, wer übernimmt diese Aufgabe und hat damit für diese Aufgabe quasi den „Skipper“- Hut auf!
Mit dem Skipper- Hut hat er in der Kombüse auch das Sagen und holt sich die Hilfe, die er benötigt. Dabei ist es fast schon ungeschriebene Gesetz, wer nicht kocht, bzw. dabei hilft, macht anschließend klar Schiff. Das hat im Grunde bis dato auch gut funktioniert. Sollte mal jemand den Eindruck haben, dass dies nicht der Fall ist, dann hat er das bitte spätestens bei der nächsten „Ableger-Besprechung“ (Frühstück) auf den Tisch zu bringen. Wie gesagt, das Orga-Team ist keine Reiseleitung, ALLE sorgen gemeinsam für Ordnung!
In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass sich jemand fast schon „hauptamtlich“ um das leibliche Wohl der Crew gesorgt hat. Das begrüßen wir sehr! Zum einen, weil es schmeckt und zum anderen entlastet es die Störtebecker in der Organisation des „Bunkerns“, denn wer kocht, benötigt Zutaten, die er meist gern selbst einkauft. Auch hier gilt, wer dazu den Skipper- Hut aufhat, der trägt auch die Verantwortung und organisiert das „Bunkern“. Selbstverständlich sollte dies vorher, abgestimmt, bzw. besprochen werden, denn i.d.R. sind Skipper und sein Co. damit beschäftig das Boot zu übernehmen, so dass sich die Crew der Aufgabe des Einkaufens annehmen kann wobei jeder mit anfasst. Soll heißen, während sich die einen um die Nahrungsmittel kümmern, organisieren die anderen z.B. die Getränke…
Eine zumindest „grobe“ Einkaufsliste ist dafür selbstredend hilfreich und kann im Rahmen der Vorbesprechungen über das Orga-Team abgestimmt werden. Aber Achtung, den Wein sollten bitte jemand aussuchen, der ihn auch genießen möchte !!! Nicht vergessen, bitte vor dem Ablegen auf Unverträglichkeiten (Milch, Fisch oder Nüsse) hinweisen und den Hinweis auf ggf. akute, lebenswichtige Medikamente nicht vergessen.
Grundsätzlich möchten wir als Gemeinschaft, als Likedeeler-Flotte segeln. Soweit möglich möchten wir allen Anmeldungen und Wünschen zur Verteilung der Kojen gerecht werden, aber wir müssen auch in der Crewzusammenstellung flexible bleiben. Denn AUF SEE trägt jeweils der Skipper die alleinige Verantwortung und benötigt eine einsatzfähige Crew. Deshalb behalten wir uns vor, die Crew-Zusammenstellung ggf. anzupassen. Die Störtebecker werden dabei stets bemühen sein diese Anpassungen rechtzeitig vor dem Abflug, besser noch vor der Buchung der Boote und Reisen mitzuteilen.
Soweit, so gut, nachfolgend findet ihr noch eine Grundstruktur unserer Ausschreibungen, sowie den Crewvertrag. Weitere Anregungen und Wünsche, insbesondere zu diesem Leitgedanken, aber auch zu Zielen oder Booten bitte gern an das Orga-Team.
Mast und Schotbruch
Die Störtebecker
[1] Auszug aus Wikipedia: Ab 1398 ist auch die Bezeichnung Likedeeler (niederdeutsch für „Gleichteiler“, was sich auf die Aufteilung der erbeuteten Prisen bezieht) überliefert, hier wird der Fokus auf die soziale Organisation der Bruderschaft gerichtet, die sich erheblich von der streng hierarchisch strukturierten mittelalterlichen Gesellschaft mit ihrem ständischen Lehnswesen unterschied und neben der Autorität der Hauptleute auch Mannschaftsräte ins Leben rief. Somit war dem gemeinen Seemann ein gewisses Maß an Mitspracherecht gewährleistet, das der feudalen Gesellschaft fehlte.[3] Zudem impliziert der Name Likedeeler Loyalität und gegenseitige Unterstützung, was sich positiv auf den inneren Zusammenhalt des Seeräuberbundes ausgewirkt haben dürfte. In einem ähnlichen Sinne dürfte die selbst gewählte Losung „Gottes Freunde und aller Welt Feinde“ zu verstehen sein.
Muster - Ausschreibung Törn 20xx
Das Revier: Das Revier wird i.d.R. beim „laufenden“ Törn besprochen und vorgestellt.
Das „Orga-Team“ wählt anschließend auf Grundlage der Rückmeldungen das Revier aus.
Die Informationen: Erfolgt gleichzeitig via Mail an alle Segler im Adressregister.
Die Ausschreibung enthält:
Revierinformationen
Den verbindlichen Hinweis: „Die ist ein Männertörn“
Termin: Fast immer um Himmelfahrt!
Bootsplanung in Bezug auf Größe und Crewstärke je Boot (z.B. bis 10 Anmeldungen 2 Boote,
ab 12 bis 15 Anmeldungen 3 Boote).
Das ist immer abhängig von den zur Verfügung stehenden Skippern und Co-Skippern
Voraussichtliche Kosten für das Boot, die Anreise und die Bordkasse
Der verbindliche Hinweis: „Kohle sichert Koje, es gilt der Eingang der Anzahlung“ und
Sollte jemand die Reise nicht antreten können, dann kann nur der Teil der Kosten erstattet werden, der NICHT auf Boot und Flug entfällt. Also bitte für Ersatz sorgen und/oder eine Reiseversicherung abschließen. Wir unterstützen gern bei der Ersatzbelegung!
Crewvertrag (siehe Anlage)
Wir schließen grundsätzlich eine Kautionsversicherung, sowie für den Skipper eine Skipperhaftpflicht ab. Beides ist in den voraussichtlichen Kosten enthalten. Der Crewvertrag dient der Abgrenzung der Verantwortung des Skippers.
Crewvereinbarung
Für den Segeltörn entsprechend der Ausschreibung der Likedeeler vom …, wird die folgende Mitseglervereinbarung abgeschlossen.
Die Störtebeker (Orgateam) schließen zum Zweck eines gemeinsamen Segeltörn (Ausschreibung s.o.) einen Chartervertrag. Diese Ausschreibung ist in Verbindung mit dem Chartervertrag Grundlage dieser Vereinbarung. Mit der Buchung (siehe Regelung in der Ausschreibung) erklärt sich jeder Segler mit den nachfolgenden Regelungen und der Ausschreibung einverstanden.
Die Mitsegler tragen sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind insbesondere die Charterkosten und die Bordkasse (Zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung an Bord, Diesel, Hafengebühren, sowie weitere Gebühren.).
Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt und ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde.
Die anfallenden Törnkosten fallen werden von den Crew-Mitgliedern zu gleichen Teilen getragen:
Die Differenz zu den tatsächlich angefallenen Kosten wird nach Abschluss der Reise errechnet und ausgeglichen.
Jeder Mitsegler verpflichtet sich, den auf ihn entfallenden Betrag in Höhe von
xxx,xx Euro bis zum dd.mm.yyyy an das nachstehen Konto zu überweisen.
Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich aus welchem Grund, zahlt dieser seinen Anteil an den Charterkosten, soweit dafür nicht eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung eintritt oder die übrigen Mitsegler darauf ausdrücklich verzichten.
Verantwortlicher Schiffsführer ist der Skipper an Board. Der Schiffsführer versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.
Jeder Mitsegler stellt seine Ein- und Ausreisefähigkeit Deutschland – Land des Segelgebiets sicher.
Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und informiert ihn beziehungsweise den jeweiligen Wachführer.
Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf und in jedem Falle auf Anweisung des Schiffsführers Rettungsweste und Lifebelt.
Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden.
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/ undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Jeder Mitsegler bestätigt, eine Ausfertigung dieses Vertrages für seine Unterlagen erhalten zu haben.
Der Segeltörn ist ein gemeinsames Erlebnis. Bilder und Geschichten werden ausgetauscht und sofern nicht ausdrücklich von einem Mitsegler gewünscht, kann das Bildmaterial nach dem Austausch für öffentliche Berichte verwendet werden. Grundsätzlich gilt aber das Gentleman Agreement: „Was an Bord geschieht, bleibt an Bord“!
Namen und Unterschriften der Mitsegler:
1. ..................... ......................... ......................... 2. .....................
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Vorname Nachname,
Skipper Vorname
Nachname, Co-Skipper
Fax:
3. ......................... ................................................ 4. ..........................................................................
Vorname Nachname Vorname Nachname